Barrierefreiheit

Barrierefreiheit geht uns alle an. Davon profitieren nicht nur beeinträchtigte Personen, sondern die gesamte Bevölkerung. Daher bemüht sich unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, seine Internetseiten und Gebäude barrierefrei zugänglich zu machen.
Zugang zu unseren Dienstgebäuden
Das Dienstgebäude in Cham ist für Rollstuhlfahrer und Personen mit Gehbehinderung über den Hinter-/Nebeneingang zugänglich.
Für weitere Informationen bzw. - falls die Zufahrt mittels Schranke gesperrt ist - helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Telefonvermittlung Telefon (09971 485-0) gerne weiter.
Für weitere Informationen bzw. - falls die Zufahrt mittels Schranke gesperrt ist - helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Telefonvermittlung Telefon (09971 485-0) gerne weiter.
Dienstgebäude in Waldmünchen (Bereich Forsten)
Das Dienstgebäude in Waldmünchen (Bereich Forsten) verfügt über keinen barrierefreien Zugang.
Bei Bedarf kann aber auf den Besprechungsraum im Rathaus Waldmünchen ausgewichen werden.
Einen Termin können Sie über die Amtsverwaltung in Waldmünchen unter der Rufnummer (09971 485-2010) vereinbaren.
Bei Bedarf kann aber auf den Besprechungsraum im Rathaus Waldmünchen ausgewichen werden.
Einen Termin können Sie über die Amtsverwaltung in Waldmünchen unter der Rufnummer (09971 485-2010) vereinbaren.
Erklärung zur Barrierefreiheit des Internetauftritts
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Cham ist bemüht, seine Internetseiten im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.aelf-ch.bayern.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Vorgaben der Bayerischen E-Government-Verordnung – BayEGovV teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit der BayEGovV
- Die bedeutungstragende Reihenfolge ist nicht auf allen Seiten des Webauftritts gegeben. Zum Beispiel werden Kontakt, Presse, Impressum und Datenschutz im Footer erwartet. (WCAG Erfolgskriterium 1.3.2)
- Bei der Cookie-Abfrage kann es bei der Bedienung über die TAB-Taste zu einer längeren Verzögerung kommen. (WCAG Erfolgskriterium 2.1.2)
- Einige Bereiche sind nicht immer überspringbar. (WCAG Erfolgskriterium 2.4.1)
- Sechs Buttons links neben der Sucheingabe werden nicht gelesen, wenn man sie mit der Maus ansteuert. (WCAG Erfolgskriterium 2.4.7)
- Sichtbare Beschriftungen von Steuerelementen müssen auch Teil der technischen Bezeichnung sein. Das Eingabefeld zum Suchen hat noch keinen Titel oder kein Label. (WCAG Erfolgskriterium 2.5.3)
Barrierefreiheit von PDF-Dateien
PDF-Dateien werden in der Regel barrierefrei angeboten. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass gegenwärtig noch nicht alle PDF-Dateien in barrierefreier Form vorhanden sind. Die Umstellung sämtlicher Dateien ist mit einem umfangreichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04.01.2021 erstellt. Sie basiert auf einen Prüfbericht der Stiftung Pfennigparade PSG GmbH und einer Selbstbewertung nach https://www.bitvtest.de/bitv_test/bitv_test_selbst_anwenden/selbstbewertung.html.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.aelf-ch.bayern.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich bei uns melden unter:
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Cham
E-Mail: poststelle@aelf-ch.bayern.de
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung