Bildung
Bildungsprogramm Landwirt (BiLa)

Teilnehmer am Melkstand

Das Bildungsprogramm Landwirt (BiLa) richtet sich an landwirtschaftliche Unternehmer/-innen und Hofnachfolger, die einen außerlandwirtschaftlichen Beruf erlernt haben und den landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb weiterführen wollen.

Der erfolgreiche Besuch ausgewählter Seminare ist eine Mindestvoraussetzung für die einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF). Schließlich ist die Zulassung zur Abschlussprüfung Landwirt möglich.

Gut zu wissen

  • BiLa ist ein modular aufgebautes Seminarsystem und erstreckt sich über zwei Winter. In der Regel finden die Module zwischen Ende September und Ende März einmal die Woche abends statt.
  • Die Termine beginnen normalerweise um 19:00 Uhr und enden gegen 22:00 Uhr. Im Einvernehmen mit den Teilnehmern und Seminarleitern kann sich der Zeitplan ändern. Für ein Seminar können Kosten für Arbeitsmaterial anfallen.
  • Die Seminare werden teilweise als Präsenz-Seminar mit begrenzter Teilnehmerzahl durchgeführt und teilweise als überregionales Online-Seminar.
  • Das Programm gliedert sich in Bausteine, die nach persönlichem Bedarf und Interessen frei ausgewählt werden können. Dies kann der Erwerb des "Sachkundenachweises Pflanzenschutz", der Lehrgang für "Tiertransport" oder der Grundkurs "Sichere Waldarbeit mit der Motorsäge" sein.
  • Lehrgänge an Tierhaltungsschulen oder den Landwirtschaftlichen Lehranstalten vertiefen das Fachwissen.
  • Teilnehmer, die den Berufsabschluss des Landwirtes erlangen möchten und nicht über entsprechende Praxiszeiten verfügen, müssen bestimmte Pflichtmodule absolvieren.

Module - Übersicht und Anmeldung
Die Module sind für alle frei zugänglich. Modulangebote der Ämter in Bayern können kombiniert werden. Die Anmeldung dazu erfolgt ausschließlich online.

Prüfungsanmeldung: Zulassung zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Landwirt

Streben Kursteilnehmer die Zulassung zur Abschlussprüfung nach § 45 Abs. 2 BBiG an, ist der Antrag auf Zulassung zur Prüfung schriftlich unter Verwendung der von der zuständigen Stelle zur Verfügung gestellten Vordrucke innerhalb der festgesetzten Frist zu stellen. Die Anmeldefrist ist für die Teilnehmer nach § 45 Abs. 2 BBiG jeweils der 01. Februar des betreffenden Prüfungsjahres. Mit Eingang des Antrags bei der zuständigen Stelle beginnt das Prüfungsverfahren.

Die Zulassung ist im Fall der Abschlussprüfung bei der zuständigen Stelle zu beantragen, in deren Bereich der Arbeitsplatz, der Schulort, der Ort einer geregelten Maßnahme zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung oder die Hauptwohnung liegt.

Für Prüfungsbewerber im Landkreis Cham ist die zuständige Stelle die Regierung der Oberpfalz. Die hier zum Download bereit gestellten Unterlagen reichen Sie bitte vollständig am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Cham ein. Das AELF Cham leitet Ihren Antrag an die zuständige Stelle (Regierung der Oberpfalz) weiter.

Ansprechpartnerin

Katharina Wals
AELF Cham
Schleinkoferstraße 10
93413 Cham
Telefon: 09971 485-1006
Fax: 09971 485-1111
E-Mail: poststelle@aelf-ch.bayern.de
Einen Überblick der Bausteine und der Voraussetzungen für die Abschlussprüfung des BiLa gibt das Staatsministerium.