Wald und Forstwirtschaft
Cham ist ein waldreicher Landkreis. 43 Prozent der Fläche sind von Wald bedeckt, insgesamt 63.000 Hektar. Eine Besonderheit ist der vergleichsweise hohe Anteil der Baumart Tanne, vor allem im östlichen Teil des Landkreises.
Info-Flyer zu Wald und Forstwirtschaft in der Oberpfalz
Meldungen
© Annette Scholz, AELF Cham
Forstoberinspektorin Barbara Keil ist seit 1. April 2026 die neue forstliche Ansprechpartnerin für die privaten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer der Gemeinde Zandt. Sie berät private und kommunale Waldbesitzende in allen Fragen rund um den Wald. Sie engagiert sich zudem in der forstlichen Bildungsarbeit am AELF Cham. Mehr
© Johanna Gierl (AELF Cham)
Erlebe einen spannenden Tag im Grünen! Beim Girls’ Day am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Cham bekommst du Einblicke in die Arbeit von Försterinnen und von Landwirtinnen. Du kannst selbst aktiv werden und den Wald und den Bauernhof aus nächster Nähe entdecken. Mehr
Bisheriger Revierleiter Andreas Rothhammer wechselt an das Forstrevier Metten im Landkreis Deggendorf. Zum 1. März 2026 bekommt das Forstrevier Falkenstein eine neue Försterin: Forstoberinspektorin Jule Huml folgt dem bisherigen Revierleiter Andreas Rothhammer nach. Mehr
Die Waldjugendspiele finden dieses Jahr wieder am Waldlehrpfad in Furth im Wald statt. Entlang eines Rundwegs erleben die Kinder mit ihren Lehrerinnen und Lehrern im Rahmen eines interaktiven Waldspaziergangs, im lockeren Wettbewerb mit den anderen Teilnehmern und in fachkundiger Begleitung unserer Försterinnen und Förster einen etwas anderen Unterrichtstag im Wald. Mehr
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Cham bietet wieder einen zweitägigen Kurs zur sicheren Waldarbeit mit der Motorsäge ausschließlich für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer im Landkreis Cham an. Die Schulungen finden am Dienstag, den 09.09. sowie Mittwoch, den 10.09. bwz. Donnerstag, den 11.09.2025 statt. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Mehr
Seit 1. Juli hat das Forstrevier Cham des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Cham mit Herrn Lukas Plechinger einen neuen Leiter. Sein Vorgänger Herr Renso Eck wurde am 30. Juni in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Mehr
© Lisa Schubert, AELF FFB
Die Forstlichen Gutachten bewerten die Situation der Waldverjüngung. Zusammen mit den ergänzenden Revierweisen Aussagen sind sie wichtige Grundlage für die behördliche Abschussplanung. Die Ergebnisse der aktuellen Inventur 2024 sind jetzt verfügbar.
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Überregionales
Entdecke die Arten des Jahres
© Boris Mittermeier
Jedes Jahr richten Fachverbände den Blick auf besondere Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Von der Fledermaus über Amphibien und Pilzen, bis hin zu farbenprächtigen Blumen und besonderen Bäumen – wir greifen die Arten mit Waldbezug für Euch auf und geben spannende Einblicke in deren Lebenswelt. Es erscheinen regelmäßig neue Beiträge.
Weitere Informationen - LWF
Online-Vortrag jeweils Mittwochs, 15./22./29. April 2026 | 19-21 Uhr
Waldumbau – Strategien aus der Praxis
©AELF Karlstadt
Was ist eigentlich Waldumbau? Wofür ist er gut? Geht es auch ohne? Funktioniert Waldumbau auch in kleinen Schritten oder als „Quereinstieg“ bei älteren Waldbeständen? Ist Waldumbau auch in meinem Wald sinnvoll? Im Online-Angebot der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erwarten Sie drei inspirierende Info-Abende rund um das Thema Waldumbau.
Anmeldung und weitere Informationen - AELF Karlstadt
Schwerpunkte
Schnelle Hilfe für Verunfallte
Rettungskette Forst
Foto: Michael Wolf
Bei forstlichen Arbeiten kommt es in Bayern zu mehreren tausend Unfällen pro Jahr. Diese sind nicht selten schwerwiegend und erfordern schnellste notärztliche Versorgung. Meist ist es notwendig, Rettungskräfte durch Dritte zum Unfallort zu führen. Dazu werden eindeutige Rettungstreffpunkte für Kontaktperson und Rettungsdienst benötigt, welche wesentlicher Bestandteil der Rettungskette Forst sind.
Rettungskette Forst - Staatsministerium
Rechtliche Grundlagen
Aufforstung - Beantragung einer Erlaubnis
Sie möchten ein bisher nicht forstlich genutztes Grundstück aufforsten? Nach Art. 16 Abs. 1 des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) ist die Aufforstung nicht forstlich genutzter Grundstücke durch Pflanzung oder Saat von Waldbäumen erlaubnispflichtig. Genaue Informationen zum Verfahren und zur Antragsstellung finden Sie im Waldbesitzer-Portal.
Aufforstung - Waldbesitzer-Portal